Informationen zum Corona Virus

Corona: Absonderungspflicht einhalten !

Die Zahl der Corona-Infektionen ist in die Höhe geschnellt, über 100 Infizierte bei 1.800 Einwohnern, das ist extrem viel. Alle Personen mit einem positiven Ergebnis müssen sich unverzüglich in Quarantäne begeben, denn es gilt grundsätzlich die 10-tägige Absonderungspflicht. Absondern heißt:

In der eigenen Wohnung bleiben und keinen Kontakt zu andren als den eigenen Haushaltsangehörigen!!

 

Nach der letzten Änderung der Corona-Verordnung "Absonderung", wird Personen in häuslicher Isolation (positiv getestete Personen, Haushaltsangehörige einer infizierten Person und Kontaktpersonen vulnerablen Personen -> Schule, Kindergarten, med. Einrichtungen, Alten- und Pflegeheime) nur noch auf Antrag eine Absonderungsbescheinigung ausgestellt. Aus dieser geht die Pflicht zur Isolation und der Isolationszeitraum hervor. Diese Bescheinigung dient als Nachweis für den Arbeitgeber. Bisher war es so, dass diese Bestätigung der Ortspolizeibehörde ohne entsprechende Beratung seitens der Betroffenen erstellt wurde.

Sollten Sie eine entsprechende Bestätigung über Ihre häusliche Isolation benötigen, können Sie den Antrag mit einem Antragsformular per Post oder per Mail an mueller(@)stoedtlen.de senden.

Hinweis: Laut Pressemitteilung des Sozialministeriums vom 10.03.2022, reicht künftig gegenüber dem Arbeitgeber ein PCR- oder Schnelltestergebnis einer Teststelle, als Nachweis der Quarantäne. Nicht mehr nötig ist die Absonderungsbescheinigung des Rathauses der Wohnortgemeinde. Allerdings bleibt die Vorlage des Testergebnisses freiwillig. Wenn der Arbeitnehmer das nicht möchte, kann weiterhin beim Rathaus eine Quarantäne-Bescheinigung beantragt werden.

Antrag auf Erteilung einer Absonderungsbescheinigung

 

Sie haben einen positven PCR-Test, Schnelltest oder Selbsttest und wissen nicht wie sich sich in dieser Situation verhalten sollen?

Folgende Merkblätter vom Land Baden-Württemberg, wie Sie sich in oben genannter Situation richtig verhalten:

Aktuelles zum Corona-Virus vom Land Baden-Württemberg finden Sie unter: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/alle-meldungen/meldung/pid/aktuelle-aenderungen-der-corona-verordnungen/

Aktuelles zum Corona-Virus vom Ostalbkreis finden Sie unter: https://www.ostalbkreis.de/sixcms/detail.php?_topnav=36&_sub1=31788&_sub2=32062&_sub3=292448&id=292450

Formulare zu den Impfterminen

Aufklärungsformular: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/Downloads-COVID-19/Aufklaerungsbogen-de.pdf?__blob=publicationFile

Anamnesebogen: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/Downloads-COVID-19/Einwilligung-de.pdf?__blob=publicationFile

Testmöglichkeitenten: