Dienstleistungen
Altersrente beantragen (gesetzliche Rentenversicherung)
Sie haben das Regel-Rentenalter erreicht und möchten sich Ihre Rente ohne Abschläge auszahlen lassen? Dann müssen Sie beim zuständigen Rentenversicherungsträger einen Antrag stellen.
Die Rentenhöhe in der gesetzlichen Rentenversicherung wird jeweils zum 01.07. jeden Jahres angepasst. Wann und in welchen Höhen entscheiden der Bundesrat und die Bundesregierung. Ihre eigene Rente wird danach automatisch angepasst, ohne dass Sie etwas tun müssen.
Wenn Sie das Regel-Rentenalter erreicht, aber noch keine Rente beantragt haben, erhöhen Sie Ihren Rentenanspruch automatisch auch ohne weitere Beitragszahlung. Als Ausgleich gibt es zur späteren Altersrente einen Zuschlag von 0,5 Prozent für jeden Kalendermonat, den Sie die Rente nach Erreichen der Regelaltersgrenze nicht in Anspruch nehmen. Das sind nach einem Jahr sechs Prozent.
Auch wenn Sie ab dem Regel-Rentenalter weiterarbeiten, erhöhen Sie Ihre spätere Vollrente, da Sie weiterhin Beiträge zahlen. Dazu gibt es Zuschläge. Diese werden ab dem 01.07.2017 jeweils zum 01.07. jeden Jahres ermittelt.
Generelle Zuständigkeit:
- die Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder das Versicherungsamt Ihres Wohnsitzes
- die Dienststellen der Deutschen Rentenversicherung (DRV) oder
- für die DRV ehrenamtlich tätige Versichertenberaterinnen oder Versichertenberater
Voraussetzungen:
Voraussetzungen sind:
- Sie haben das Regel-Rentenalter erreicht.
Es wird zwischen 2012 und 2029 schrittweise von 65 Jahren auf 67 Jahre angehoben. - Sie haben fünf Jahre Beiträge gezahlt.
- Ihr Rentenversicherungskonto ist geklärt.
Unterlagen:
- ausgefüllter Rentenantrag
- Personalausweis
- Nachweise, die im Versicherungsverlauf nicht erfasst sind, beispielsweise:
- Nachweise über Ausbildungszeiten
- Nachweise über Arbeitslosigkeit
- Nachweise über Krankheitszeiten
- Aufrechnungsbescheinigungen
- Geburtsurkunden der Kinder
- Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde
Ablauf:
Die Altersrente müssen Sie schriftlich oder online beantragen.
Senden Sie den vollständig ausgefüllten Rentenantrag direkt an die zuständige Stelle. Je nach Angebot der Gemeinde können Sie ihn auch bei Ihrer Gemeinde abgeben.
Sie können Ihren Antrag auch bei den zuständigen Stellen aufnehmen lassen. Sie erhalten dann gleichzeitig Rat und Hilfe zum Thema Rente.
Nach Bewilligung Ihres Antrags überweist der Renten Service der Deutschen Post AG Ihre Rente monatlich auf Ihr Konto. Meistens wird ein Eigenanteil zur Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen.
Die Rente wird am letzten Arbeitstag der Bank eines jeden Monats ausgezahlt.
Sie können Ihre Rente auch auf das Konto einer anderen Person überweisen lassen. Diese Person muss im Rentenantrag der Überweisung zustimmen.
Kosten:
keine
Frist:
Stellen Sie den Antrag spätestens drei Monate vor Erreichen des Rentenalters. Dann erhalten Sie Ihre Rente in der Regel im Anschluss an Ihre Beschäftigung.
Sonstiges:
Auch nach dem Renteneintritt müssen Sie die zuständige Stelle über jede Adress oder Namensänderung informieren.
Der Monatsbetrag der Rente wird nach einem festgelegten Verfahren errechnet aus
- den im Laufe Ihres Erwerbslebens gezahlten Beiträgen und
- gegebenenfalls weiteren relevanten Versicherungszeiten (z. B. Kindererziehungszeiten).
Formulare:
- Anträge der deutschen Rentenversicherung online stellen
- Auskunfts- und Beratungsstellen - Deutsche Rentenversicherung
- Rentenantrag - Deutsche Rentenversicherung
- Rentenbeginnrechner
Rechtsgrundlage:
§§ 33 - 42 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI) (Renten wegen Alters)
Zuständige Ansprechpartner und Behörden:
Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg - Hauptsitz Karlsruhe
Gartenstraße
105
76135
Karlsruhe
Telefon: 0721/825-0
Fax: 0721/825-21229
info@drv-bw.de
Sprechzeiten:
Montag bis Mittwoch von 8 bis 16 Uhr
Donnerstag von 8 bis 18 Uhr
Freitag von 8 bis 12 Uhr
Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg - Regionalzentrum Aalen
Bahnhofstrasse
24-28
73430
Aalen
Telefon: 07361/9684-0
Fax: 07361/9684-190 und -191
regio.aa@drv-bw.de
Sprechzeiten:
Montag, Donnerstag von 8 bis 18 Uhr
Dienstag, Mittwoch von 8 bis 16 Uhr
Freitag von 8 bis 12 Uhr
und nach Terminvereinbarung:
Dienstag, Mittwoch von 16 bis 18 Uhr
Freitag von 12 bis 18 Uhr
Gemeinde Stödtlen
Rathausstr.
11
73495
Stödtlen
Telefon: 07964/9009-0
Fax: 07964/9009-17
Info@Stoedtlen.de
Sprechzeiten:
Montag - Freitag 8.00 - 12.00 Uhr
Montag und Donnerstag 14.00 - 16.30 Uhr
Mittwoch 13:30 - 18:00 Uhr
Knappschaft-Bahn-See
Pieperstraße
14-28
44789
Bochum
Telefon: 0234/304-0
Fax: 0234/304-53050
referat02@kbs.de
Lebenslagen:
- Altersvorsorge und Ruhestand | Gesetzliche Rentenversicherung
- Altersvorsorge und Ruhestand | Hinzuverdienst und Nebeneinkünfte bei der Rente
- Altersvorsorge und Ruhestand | Übergang in den Ruhestand
- Grenzüberschreitend leben und arbeiten | Rentenversicherung
Freigabevermerk:
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg hat dessen ausführliche Fassung am 03.01.2017 freigegeben.