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Schöffenwahl für die Geschäftsjahre 2024-2028
In den nächsten Monaten werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen, auf Grundlage der gemeinsamen Verwaltungsvorschrift des Justizministeriums, des Innenministeriums und des Sozialministeriums über die Vorbereitung und die Durchführung der Wahl der Schöffen und Jugendschöffen für die
Geschäftsjahre 2024 bis 2028, gewählt. Der Jugendhilfeausschuss des Ostalbkreises wird in der Sitzung am 02. Mai 2023 aus den eingegangenen Bewerbungen die Vorschlagslisten für die Amtsgerichtsbezirke Aalen, Ellwangen, Neresheim und Schwäbisch Gmünd aufstellen und an die Schöffenwahlausschüsse der
Amtsgerichte weiterleiten.
Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die im Ostalbkreis wohnen und am 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt
wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden. Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen, d. h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement resultieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. Schöffen in Jugendstrafsachen sollen in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen. Weitere Informationen können aus dem verlinkten Merkblatt entnommen werden.
Formulare zur Aufnahme in die (Jugend-)Schöffen-Vorschlagsliste können bei der Gemeindeverwaltung per Post oder per E-Mail an info@stoedtlen.de eingereicht werden.
Formular zur Aufnahme in die Schöffen-Vorschlagsliste