Austausch der bestehenden Straßenbeleuchtung durch LED-Leuchten
Der Gemeinderat hat am 23.12.2023 beschlossen die Straßenbeleuchtung sukzessive unter zu Hilfenahme des Förderprogramms „Kommunalrichtlinie” des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit auf eine effiziente LED-Beleuchtung umzustellen.
Im ersten Schritt sollen die sogenannten technischen Leuchten umgestellt werden. Technische Leuchten befinden sich in der Regel an Ortsdurchfahrten auf 8 m hohen Lichtmasten.
Ziel der Umstellung ist die Reduktion des Stromverbrauchs. Aktuell werden 135 technische Leuchten mit Natriumdampf-Leuchtmittel mit einer Systemleistung von 82 W betrieben. Die LED-Leuchten besitzen eine Systemleistung von 40 W. Daher ist mit einer Energieeinsparung von rund 50 % zu rechnen.
Für die Umstellung wurde uns am 10.12.2025 eine Förderung mit den Förderkennzeichen: 67K31931 in Höhe von 31.132,00 € bewilligt. Der Zuwendungsbescheid gilt für den Zeitraum vom 01.04.2026 bis 31.03.2027.
Weitere Informationen zur Förderung:
www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie
„Nationale Klimaschutzinitiative
Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.“

